Finanzielles
Die Kosten
für eine 24-Stunden-Betreuung
Die Entscheidung für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause ist oft mit vielen Fragen verbunden – insbesondere rund um die Kosten. Damit Sie von Anfang an transparent informiert sind, geben wir Ihnen hier einen klaren Überblick über die finanziellen Aspekte.
Wir erklären Ihnen, welche einmaligen Kosten beim Start der Betreuung entstehen und welche laufenden Kosten Sie im Alltag erwarten sollten. So können Sie besser planen und wissen genau, mit welchen Ausgaben Sie rechnen müssen.
Gesamtkosten -
so setzen sie sich zusammen
einmalig
Vermittlungsgebühr
Bei der Vermittlungsgebühr handelt es sich um eine beim Betreuungsstart einmalig anfallende Gebühr idH von 399,00 EUR (Stand Juli 2025).
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Sie deckt sämtliche Leistungen ab, welche VOR Beginn der Betreuung zu erbringen sind wie zB
Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfes vor Ort
Akquise, Auswahl und Vermittlung der geeigneten Betreuungskraft
Anlage der Betreuungsdokumentation
Vertragsgestaltung
Einschulung in die Betreuungssituation vor Ort etc.
laufend
Monatspauschale
Die Monatspauschale ist ein fester Bestandteil der laufenden monatlichen Kosten und beträgt aktuell 289,00 EUR (Stand 01/2026).
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Dieser monatliche Kostenpunkt beinhaltet sämtliche anfallenden Leistungen während des gesamten Betreuungsprozesses wie zB:
laufende fachliche Beratung
Qualitätssicherung durch diplomiertes Fachpersonal
sämtliche administrative Tätigkeiten
Abwicklung von Förderwesen und Pflegegeld
Abrechnung und Auszahlung des Betreuungspersonals
Organisation regelmäßiger Wechsel und Ersatzbetreuung (bei Bedarf)
Erreichbarkeit (inkl. Bereitschaftsdienst am Wochenende)
laufend
Tagessatz
Der Tagessatz ist jener Betrag, der für das Tätigkeitsspektrum des Personals pro Tag in Rechnung gestellt wird.
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Die exakte Höhe des Tagessatzes und die damit verbundene adäquate Entlohnung der Betreuungskraft richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand.
Maßgeblich dafür sind zB:
Umfang Betreuung und Pflege (Pflegegeldstufe liefert einen Richtwert)
Umfang Haushaltsarbeiten
weitere im Haushalt zu versorgende Personen etc.
Der Tagessatz für die selbstständige Betreuungskraft beginnt ab 80,00 EUR pro Tag inkl. SVS und WKO-Beiträge.
laufend
Transportkosten
Für jede Betreuungskraft wird Ihnen pro Transportweg eine Pauschale idH von 80,00 EUR verrechnet. (Stand 01/2026)
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Daraus ergibt sich eine Summe von 160,00 EUR pro Monat (80,00 EUR pro Transportweg und Betreuungskraft).
Bei
Verlängerung des Turnus
entfallender Wegstrecke
werden die entsprechenden Fahrtkosten selbstverständlich nicht verrechnet.
laufend
Kost und Logis
Darunter fallen eine angemessene Verpflegung sowie die Möglichkeit die Privatsphäre zu wahren.
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Im Sinne einer gelungenen Betreuung müssen folgende Voraussetzungen während des gesamtes Turnus erfüllt sein:
eigenes Zimmer mit Schlafmöglichkeit
Mitbenützung der sanitären Einrichtungen
angemessene Verpflegung
Kostenbeispiel -
Wie wird kalkuliert?
1 Klient | 30 Tage
2 Betreuungskräfte | Turnus von je 4 Wochen
Ang. wird Pflegestufe 4 | Stand Pflegegeld 01/2026
Sozialministeriumservice | voller Zuschuss
| Tagessatz ab 90 € x 30 Tage | 2.700,00 € |
| + Monatspauschale | 289,00 € |
| + 2 Fahrten à 80,00 € | 160,00 € |
| Summe | 3.149,00 € |
| - Pflegegeld | Stufe 4 | 888,50 € |
| - Zuschuss SMS | 800,00 € |
| Verbleibende mtl. Kosten | 1.460,50 € |
| + einm. Vermittlungsgebühr | 399,00 € |
Beachten Sie:
Die von den Betreuungskräften zuleistenden Beiträge für Sozialversicherung (SVS) und Wirtschaftskammer (WKO) sind bereits im Tagessatz mit einkalkuliert.
Betreuungskosten absetzen: So sparen Sie Geld beim Finanzamt
Alle Details und wertvolle Tipps dazu lesen Sie im Blogartikel.
Finanzielle Hilfen
für Ihre Betreuung
Um eine würdevolle und individuelle Pflege in den eigenen vier Wänden sicherzustellen, sind oft zusätzliche finanzielle Mittel notwendig. Neben den alltäglichen Lebenshaltungskosten entstehen bei einer 24-Stunden-Betreuung auch Ausgaben für Hilfsmittel und medizinische Versorgung. Genau hier setzen das Pflegegeld sowie Zuschüsse des Sozialministeriumservice (SMS) an.