Das Pflegegeld
für Ihre Betreuung

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene finanzielle Unterstützung, die pflegebedürftigen Menschen helfen soll, die Kosten für die notwendige Betreuung zu tragen. Es wird unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit gewährt und richtet sich ausschließlich nach dem tatsächlichen Pflegebedarf.

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Symbolbild 24-Stunden-Betreuung: Junge Frau legt ihre Hände fürsorglich auf die Schultern einer älteren Frau und beide lächeln.

Die Höhe des Pflegegeldes

Die Höhe richtet sich nach dem monatlichen Pflegeaufwand. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit wird das Pflegegeld in sieben Pflegestufen unterteilt:

(Stand 01/2026)

  • mehr als 65 Stunden Aufwand pro Monat | EUR 206,20

  • mehr als 95 Stunden Aufwand pro Monat | EUR 380,30

  • mehr als 120 Stunden Aufwand pro Monat | EUR 592,60

  • mehr als 160 Stunden Aufwand pro Monat | EUR 888,50

  • mehr als 180 Stunden Aufwand pro Monat | EUR 1.206,90

  • mehr als 180 Stunden Aufwand pro Monat | EUR 1.685,40

  • mehr als 180 Stunden Aufwand pro Monat | EUR 2.214,80

In 3 Schritten
zum Pflegegeld

1. Antragstellung

… beim jeweiligen Versicherungsträger.

2. Begutachtung

… durch Ärztin/Arzt oder Pflegefachkraft.

3. Bescheid

… und Zuordnung der Pflegestufe.

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Unser Service rund um das Pflegegeld

Als erfahrene Betreuungsagentur begleiten wir unsere KlientInnen kompetent und verlässlich im gesamten Antragsprozess:

  • Unterstützung beim Erstantrag

  • Hilfe bei Erhöhungsanträgen (z. B. bei steigendem Pflegebedarf)

  • Einsprüche & rechtliche Beratung bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung

  • Vorbereitung möglicher Klagen beim Arbeits- und Sozialgericht

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Symbolbild 24-Stunden-Betreuung: Seniorin und Frau haben Spaß beim gemeinsamen Handarbeiten.

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