Das Pflegegeld
für Ihre Betreuung
Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene finanzielle Unterstützung, die pflegebedürftigen Menschen helfen soll, die Kosten für die notwendige Betreuung zu tragen. Es wird unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit gewährt und richtet sich ausschließlich nach dem tatsächlichen Pflegebedarf.
Die Höhe des Pflegegeldes
Die Höhe richtet sich nach dem monatlichen Pflegeaufwand. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit wird das Pflegegeld in sieben Pflegestufen unterteilt:
(Stand 01/2026)
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mehr als 65 Stunden Aufwand pro Monat | EUR 206,20
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mehr als 95 Stunden Aufwand pro Monat | EUR 380,30
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mehr als 120 Stunden Aufwand pro Monat | EUR 592,60
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mehr als 160 Stunden Aufwand pro Monat | EUR 888,50
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mehr als 180 Stunden Aufwand pro Monat | EUR 1.206,90
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mehr als 180 Stunden Aufwand pro Monat | EUR 1.685,40
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mehr als 180 Stunden Aufwand pro Monat | EUR 2.214,80
In 3 Schritten
zum Pflegegeld
1. Antragstellung
… beim jeweiligen Versicherungsträger.
2. Begutachtung
… durch Ärztin/Arzt oder Pflegefachkraft.
3. Bescheid
… und Zuordnung der Pflegestufe.
Unser Service rund um das Pflegegeld
Als erfahrene Betreuungsagentur begleiten wir unsere KlientInnen kompetent und verlässlich im gesamten Antragsprozess:
Unterstützung beim Erstantrag
Hilfe bei Erhöhungsanträgen (z. B. bei steigendem Pflegebedarf)
Einsprüche & rechtliche Beratung bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung
Vorbereitung möglicher Klagen beim Arbeits- und Sozialgericht