Zuschuss vom
Sozialministeriumservice (SMS)

Seit dem 1. Jänner 2008 unterstützt das Sozialministeriumservice (SMS) finanziell jene Haushalte, die eine 24-Stunden-Betreuung gemäß dem Hausbetreuungsgesetz (HBeG) in Anspruch nehmen. Diese Förderung soll es ermöglichen, auch bei erhöhtem Pflegebedarf in der gewohnten Umgebung zu bleiben – sicher, würdevoll und professionell betreut.

Unser Service
rund um den Zuschuss vom SMS

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Als erfahrene 24-Stunden-Betreuungsagentur übernehmen wir sämtliche Schritte rund um den Antrag der Zuschüsse durch das Sozialministeriumservice – professionell, rasch und zuverlässig:

  • Erledigung des Erstantrags

  • Wechselanträge bei Änderung der Betreuungskraft

  • Monatliche Meldungen über die Anwesenheit Ihrer Betreuungspersonen

Symbolbild 24-Stunden-Betreuung: Frau legt ihre Hände fürsorglich auf die Schultern einer Seniorin und beide lächeln.

Nützliche Links
zum Zuschuss SMS