Zuschuss vom
Sozialministeriumservice (SMS)
Seit dem 1. Jänner 2008 unterstützt das Sozialministeriumservice (SMS) finanziell jene Haushalte, die eine 24-Stunden-Betreuung gemäß dem Hausbetreuungsgesetz (HBeG) in Anspruch nehmen. Diese Förderung soll es ermöglichen, auch bei erhöhtem Pflegebedarf in der gewohnten Umgebung zu bleiben – sicher, würdevoll und professionell betreut.
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Für die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Betreuung erhalten Pflegebedürftige aktuell bis zu € 800 pro Monat.
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Es besteht ein Betreuungsverhältnis gemäß § 1 Hausbetreuungsgesetz (HBeG)
Es liegt ein Pflegegeldbezug ab Pflegestufe 3 vor
Die Betreuungskraft verfügt über ein adäquates Qualifikationsniveau
Das monatliche Nettoeinkommen der betreuten Person liegt unter € 2.500
(Bitte beachten Sie: Ehepartner oder Angehörige im gemeinsamen Haushalt werden bei der Einkommensgrenze nicht mitgerechnet.)
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Die Förderung muss in zeitlicher Nähe zum Beginn der Betreuung beantragt werden. Dazu ist ein offizielles Ansuchen an das zuständige Sozialministeriumservice zu stellen.
Auch das übernehmen wir sehr gerne für Sie!
Unser Service
rund um den Zuschuss vom SMS
Als erfahrene 24-Stunden-Betreuungsagentur übernehmen wir sämtliche Schritte rund um den Antrag der Zuschüsse durch das Sozialministeriumservice – professionell, rasch und zuverlässig:
Erledigung des Erstantrags
Wechselanträge bei Änderung der Betreuungskraft
Monatliche Meldungen über die Anwesenheit Ihrer Betreuungspersonen