Betreuungskosten beim Finanzamt geltend machen
Wenn Sie Pflegegeld ab der Stufe 1 erhalten, können viele Ausgaben rund um die Betreuung zu Hause steuerlich abgesetzt werden – und zwar als sogenannte außergewöhnliche Belastungen. Diese können Sie im Folgejahr beim Finanzamt geltend machen. Alle Infos rund um die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung bei Profidelis24 finden Sie hier.
Was zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen?
Kosten für Betreuungspersonal
Zahlungen an die Vermittlungsagentur
Ausgaben für Medikamente und Pflegehilfsmittel
Wer kann sie geltend machen?
Die betreute Person selbst.
Der (Ehe-)Partner oder die (Ehe-)Partnerin wenn diese alleinverdienend sind.
Andere unterhaltspflichtige Angehörige (zB Kinder), die die Kosten tragen.
In einigen Fällen wird ein Selbstbehalt abgezogen. Wie hoch dieser ist, hängt vom Einkommen der jeweiligen Person ab.
Was wird benötigt, um die Kosten beim Finanzamt geltend zu machen?
Damit das Finanzamt die Ausgaben anerkennt, müssen Sie die tatsächlichen Kosten nachweisen – zum Beispiel mit Rechnungen, die folgende Informationen enthalten:
Name und Adresse der Betreuungsperson oder Agentur
Rechnungsdatum und Leistungszeitraum
Zweck der Leistung
Betrag
Die Kosten können Sie dann im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung einreichen.
WICHTIG!
Erhalten Sie Zuschüsse – etwa das Pflegegeld oder einen Zuschuss für 24-Stunden-Betreuung vom Sozialministeriumservice – werden diese von den absetzbaren Kosten abgezogen. Das heißt: Nur der Teil der Ausgaben, den Sie tatsächlich selbst bezahlt haben, kann steuerlich berücksichtigt werden.
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Wenn Sie weitere steuerliche Informationen zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz auf der Website des BMF nachlesen möchten, klicken Sie bitte hier.
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Wenn Sie weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit der Betreuungskosten auf der Website des Bundeskanzleramts Österreich nachlesen möchten, klicken Sie bitte hier.