„Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird,
sondern WIE man alt wird.“ Ursula Lehr

PFLEGEGELD


Um eine adäquate Betreuung bzw. Pflege in der gewohnten Umgebung in Anspruch nehmen zu können, bedarf dies neben der Mittel zur Deckung der laufenden Lebenshaltungskosten auch noch finanzielle Ressourcen, um die Mehraufwände für eine situationsgerechte Versorgung sicherzustellen. Dies bedeutet v.a. Ausgaben für entsprechend geschultes Fachpersonal, Heilbehelfe und Hilfsmittel sowie sonstige Kosten, die bei der Betreuung und Pflege in der häuslichen Umgebung anfallen können.

Um diesen Mehraufwand in finanzieller Hinsicht teilweise zu decken, stellt das Pflegegeld eine zweckgebundene Leistung dar, welche je nach Ausmaß des Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit gewährt wird.

JE NACH AUSMAß DES ERFORDERLICHEN PFLEGEBEDARFS WIRD DIE HÖHE DES PFLEGEGELDES IN SIEBEN STUFEN UNTERTEILT:
  • Pflegestufe 1 / mehr als   65 Stunden pro Monat   EUR    192,00
  • Pflegestufe 2 / mehr als   95 Stunden pro Monat   EUR    354,00
  • Pflegestufe 3 / mehr als 120 Stunden pro Monat   EUR    551,60
  • Pflegestufe 4 / mehr als 160 Stunden pro Monat   EUR    827,10
  • Pflegestufe 5 / mehr als 180 Stunden pro Monat   EUR    1.123,50
  • Pflegestufe 6 / mehr als 180 Stunden pro Monat   EUR    1.568,90
  • Pflegestufe 7 / mehr als 180 Stunden pro Monat   EUR    2.061,80

ABLAUF
  • Antragstellung
  • ärztliche Untersuchung
  • Entscheidung
  • Bescheid

WIR BERATEN, UNTERSTÜTZEN ODER ERLEDIGEN FÜR SIE IM GESAMTEN BETREUUNGSPROZESS ALLE ANLIEGEN RUND UM DAS THEMA PFLEGEGELD:
  • Erstantrag
  • Erhöhungsanträge
  • Einsprüche bzw. Vorbereitung allfälliger Klagen beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht

Nähere Informationen zum Thema Pflegegeld finden Sie auch unter:
Rechtsinformationssystem (RIS) - Bundespflegegeldgesetz (BPGG)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz - Plattform für pflegende Angehörige
help.gv.at - Pflegegeld
Sozialministeriumservice - Allgemeine Informationen




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