„Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird,
sondern WIE man alt wird.“ Ursula Lehr

SONSTIGE FÖRDERUNGEN


Neben der Organisation des Pflegegeldes sowie dem Zuschuss zur Förderung der 24h-Betreuung seitens des Sozialministerumservice beraten und unterstützen wir Sie auch gerne bei der Inanspruchnahme folgender Fördermöglichkeiten:

ZUWENDUNGEN ZUR UNTERSTÜTZUNG PFLEGENDER ANGEHÖRIGER
Bundessozialamt - Pflegende Angehörige

BEFREIUNG VON DER REZEPTGEBÜHR UND VOM SERVICE-ENTGELT FÜR DIE E-CARD
help.gv.at - Rezeptgebührenbefreiung

RUNDFUNKGEBÜHRENBEFREIUNG, ZUSCHUSS ZUM FERNSPRECHENTGELT UND BEFREIUNG VON DER ÖKOSTROMPAUSCHALE
GIS - Allgemeine Informationen
help.gv.at -Allgemeine Informationen

SONSTIGE FÖRDERUNGS- UND ZUSCHUSSMÖGLICHKEITEN, WELCHE SITUATIONSBEDINGT UND IM EINZELFALL BESPROCHEN BZW. BEANTRAGT WERDEN (ZB BEHINDERTENPASS)
Sozialministeriumservice - Behindertenpass
Call-Back-Service


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Häufige Fragen


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